Markgrafen-Pflegedienst

Kapitel 1: Startseite

Hausnotruf,
Alten- und Krankenpflege,
Intensivpflege, Ernährungsberatung,
Palliative Care,
24 Std. Rufbereitschaft,
Betreuung stundenweise,
Hilfe im Haushalt

Herzlich Willkommen
auf der Homepage
des Markgrafen Pflegedienstes!

Sie finden unsere Zentrale
im Stadtteil Haslach
in der Gerstenhalmstraße 2
in 79115 Freiburg.

Kapitel 2: Unser Team

Wir sind ein Team von gut ausgebildeten Pflegefachkräften, rund um die Uhr rufbereit, erfahren und absolut zuverlässig.

Unser Ziel ist es, für Sie oder Ihren Angehörigen eine individuell zugeschnittene Pflege- und Betreuungslösung zu finden.

Leiter des Pflegedienstes: Torsten Dietl und Martin Heine

Kapitel 3: UnserPflegekonzept

Auszug aus unserem ganzheitlichen Pflegekonzept:

Alten- und Krankenpflege

Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, Pflege Schwerkranker, Wundversorgung, Lagerung, Durchführung ärztlicher Verordnungen, Injektionen, Medikamentenabgabe und -überwachung, Ernährungsberatung

Intensivpflege

Pflege, Überwachung und Therapie von Patienten mit unheilbaren und chronischen Erkrankungen

Palliative Care

Begleitung von Menschen im Sterbeprozess, wobei physische und spirituelle Aspekte der Patienten- versorgung miteingeschlossen sind

Angehörigenarbeit

Hilfestellung und Unterstützung durch menschliche und fachliche Kompetenz

Pflegehilfsmittel

Beratung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, z. B. Krankenbetten, Toilettenstühlen und sonstigem Bedarf

Hilfe im Haushalt

Einkaufen, Kochen, Reinigungsarbeiten usw., Begleitung bei Arztbesuchen oder Ämtergängen, Betreuung stundenweise

Kapitel 4: Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung

Kurzinformation zur sozialen gesetzlichen Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Die Pflegeversicherung ist zum 01. Januar 1995 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und im Sozialgesetzbuch XI geregelt worden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
In der Regel ist dieser Kostenträger bei Ihrer Krankenkasse angegliedert. Weiterhin berät und informiert Sie auch jeder zugelassene Pflegedienst.

Informationen zur Finanzierung

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland kann einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, sofern er voraussichtlich länger als 6 Monate pflegebedürftig ist und Hilfestellung im Bereich der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

Die Anspruchsvoraussetzungen prüft der Medizinische Dienst der zuständigen Pflegekasse in einem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Beisein des Antragstellers (Feststellung der Pflegestufe).

Werden Leistungen der sozialen Pflegeversicherungen zuerkannt, erhält der Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld oder er beauftragt einen Pflegedienst, der die gewünschten Pflegeleistungen am Patienten erbringt (Sachleistung genannt).

Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach anerkannten Pflegediensten mit einem Versorgungsvertrag!

Wird ein anerkannter Pflegedienst mit der Versorgung des Pflegebedürftigen beauftragt, rechnet dieser die erbrachten Leistungen mit der zuständigen Pflegekasse monatlich im Rahmen der zuerkannten Pflegestufe (siehe Tabelle) ab.

Finanzielle Leistungen Ihrer Pflegekasse

Pflegegrad 2
Geldleistung pro Monat: 316,– €
Sachleistung pro Monat: 689,– €

Pflegegrad 3
Geldleistung pro Monat: 545,– €
Sachleistung pro Monat: 1298,– €

Pflegegrad 4
Geldleistung pro Monat: 728,– €
Sachleistung pro Monat: 1612,– €

Pflegegrad 5
Geldleistung pro Monat: 901,– €
Sachleistung pro Monat: 1995,– €

• Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt, wenn dieser die Pflege durch Laien ( z.B. Familie / Freunde / Nachbarn ) sicherstellen kann.

• Sachleistung wird gewährt, wenn die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt wird.

Bei akuten Erkrankungen kann häusliche Krankenpflege auch von Ihrem Hausarzt verordnet werden, sofern die pflegerische Maßnahme die ärztliche Therapie sicherstellt oder ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden wird. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Pflegedienstes trägt dann Ihre Krankenkasse.

über diese Antragsleistung informiert Sie Ihre Krankenkasse, Ihr Hausarzt und jeder zugelassene Pflegedienst.

 

Kapitel 5: Kontakt

Unsere Zentrale befindet sich seit Oktober 2008
in der Gerstenhalmstraße 2, 79115 Freiburg.

Sprechzeiten Büro

nach Vereinbarung

Markgrafen Pflegedienst

Gerstenhalmstraße 2
79115 Freiburg

Sie erreichen uns rund um die Uhr unter

Tel.: (0761)4768533
Fax (0761)4768535
www.markgrafen-pflegedienst.de
info@markgrafen-pflegedienst.de

Kapitel 6: Impressum

Markgrafen Pflegedienst
Dietl/Heine GbR

Gerstenhalmstraße 2 · 79115 Freiburg
Tel.: (0761)4768533 · Fax (0761)4768535
www.markgrafen-pflegedienst.de · info@markgrafen-pflegedienst.de

IK: 460 831 620

Bankverbindung
Volksbank Freiburg (BIC GENODE61FR1)
IBAN DE73 6809 0000 0017 8083 03

Verantwortlich für den Inhalt:
Torsten Dietl
Idee und Konzeption:
Hättich Regio Design, Freiburg
Webdesign und technische Umsetzung:
kwasibanane grafik- und webdesign, Freiburg

Gerstenhalmstraße 2         79115 Freiburg         Tel.: (0761)4768533         Fax (0761)4768535

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